Zum Inhalt springen

Gottesdienst in Coronazeiten ab 20. Mai

offene Kirche
Datum:
Veröffentlicht: 22.5.20
Von:
Elisabeth Frank

GOTTESDIENSTE IN CORONAZEITEN IN ST. KUNIGUNDE

Öffentliche Gottesdienste einschließlich Eucharistiefeiern werden „in den Kathedralen und den anderen geeigneten, vor allem den großen Kirchen“ ab 10. Mai 2020 wieder möglich sein, allerdings unter hohen Auflagen, welche eine Ansteckung durch das Coronavirus verhindern sollen..
Es besteht in der Kirche Maskenpflicht.
Es ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten (außer für Ehepaare und Familien).
Vor der Kirche gilt ebenfalls ein Abstand von 2,00 Metern.
Es dürfen vor und nach dem Gottesdienst auf dem Kirchenplatz keine Gruppen gebildet werden.
Erkrankte oder Vorerkrankte können nicht am Gottesdienst teilnehmen, das betrifft „wer unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hat, wer infiziert ist oder unter Quarantäne gestellt ist oder in den letzten vierzehn Tagen vor dem jeweiligen Gottesdiensttermin Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatte.“
Singen ist nur leise erlaubt.
In Eucharistiefeiern ist besondere Vorsicht beim Kommunionempfang geboten.
So ist die Abstandsregelung einzuhalten und die Hostie muss entweder mit Handschuhen oder mit einer eigenen Zange gereicht werden, wobei kein Kontakt zur Hand des Kommunizierenden stattfinden darf.
Diese Vorschriften sind sicher notwendig, aber doch für eine würdige Feier der Eucharistie sehr seltsam. Sie werden auch von etlichen Bischöfen abgelehnt, weshalb in deren Diözesen die Gottesdienste als Wort-Gottes-Feiern stattfinden.

Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung und Pfarrer halten die Auflagen für unsere Kirche als in dieser Form nicht durchführbar, insbesondere was die Feier der Eucharistie betrifft. Gerade der Kommunionempfang (mit Zange oder Handschuhen) erscheint für uns in einer würdigen Form nicht möglich.
Da Maskenpflicht besteht und die Feier der Eucharistie mindestens 40 Minuten dauert, kann es gerade bei älteren Gottesdienstteilnehmern zu Atemproblemen kommen.
Aus diesen Gründen haben Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung und Pfarrer beschlossen:
Um mit den Gottesdiensten wieder langsam zu beginnen und um Gemeinde zu-sammenzuführen und erfahrbar zu machen, bieten wir zu den bei uns für Gottesdienste üblichen Tagen und Zeiten gottesdienstliche Impulse an bestehend z.B. aus Orgelspiel, Gebet, Tagesevangelium, Stille, Vaterunser, Segen, Orgel-spiel – Dauer ca. 15 bis 20 Minuten.
Diese gottesdienstlichen Impulse finden statt anstelle der im Kunigundenboten angegebenen Eucharistiefeiern.
Da momentan die „Sonntagspflicht“ aufgehoben ist, bitten wir Sie, sich auf die verschiedenen Gottesdienstzeiten zu verteilen, denn in unserer Kirche sind durch die Abstandsregelung maximal 35 Personen zulässig.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften: 2 Meter Abstand halten, Gesichtsmasken tragen, keine Gruppenbildung, keine Teilnahme von Erkrankten oder Vorerkrankten.
Das Abstandhalten werden wir zum Eintreten in die Kirche und zum Verlassen der Kirche durch entsprechende Markierungen auf dem Boden unterstützen. Um das Abstandhalten in den Sitzreihen nachvollziehbar zu ermöglichen ist jede 2. Sitzreihe mit einer Kordel abgesperrt. Auf den offenen Bänken liegen 2 Meter lange Stangen, mit Hilfe derer der jeweilige Abstand zum nächst Sitzenden festgelegt werden kann.
Vor der Kirchentüre wird ein Plakatständer stehen, auf dem die geltenden Verhaltensregeln aufgeführt sind,
Als Hilfestellung gibt es vor und im Eingangsbereich der Kirche freundliche Menschen, die Sie bei der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen unterstützen.
Wenn die Kirche mit der zulässigen Anzahl an Personen gefüllt ist, müssen weitere Ankommende leider zurückgewiesen werden. Sie werden gebeten, an einem anderen gottesdienstlichen Impuls teilzunehmen.

In Kalchreuth finden wegen der Enge in der Kirche (die nötigen Abstände ließen sich nicht einhalten) die Gottesdienste ab Vorabend Pfingsten außen im Kirchhof statt.

Da auch für uns die ganze Situation neu ist, müssen wir mit der Umsetzung erst Erfahrungen sammeln und bitten um Nachsicht und Geduld, wenn etwas nicht sofort reibungslos verläuft, insbesondere was die zulässige Zahl an Kirchenbesuchern betrifft.

Unsere gottesdienstlichen Impulse beginnen wir mit Christi Himmelfahrt:
Mittwoch, 20. Mai um 19:00 Uhr: Vorabendlicher Impuls zu Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 21. Mai um 09:30 Uhr: Festlicher Impuls zu Christi Himmelfahrt

Samstag, 23. Mai um 19:00 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum 7. Ostersonntag

Sonntag, 24. Mai um 09:30 Uhr: Sonntäglicher Impuls zum 7. Ostersonntag

Dienstag, 26. Mai um 18:00 Uhr: Werktäglicher Impuls zum Dienstag nach dem 7. Ostersonntag

Donnerstag, 28. Mai um 09:00 Uhr: KKK – auf der Pfarrwiese, bei schlechtem Wetter innen

Samstag, 30. Mai
um 17:30 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum Pfingstfest im Kirchhof in Kalchreuth
um 19:00 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum Pfingstfest

Sonntag, 31. Mai um 09:30 Uhr: Festlicher Impuls zum Pfingstfest

Montag, 01. Juni um 09:30 Uhr: Festlicher Impuls zum Pfingstmontag

Donnerstag, 04. Juni um 09:00 Uhr: Werktäglicher Impuls zum Pfingstdonnerstag

Samstag, 06. Juni
um 17:30 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum Dreifaltigkeitssonntag im Kirchhof in Kalchreuth
um 19:00 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum Dreifaltigkeitssonntag

Sonntag, 07. Juni um 09:30 Uhr: Festlicher Impuls zum Dreifaltigkeitssonntag

Mittwoch, 10. Juni um 19:00 Uhr: Vorabendlicher Impuls zu Fronleichnam

Donnerstag, 11. Juni um 09:30 Uhr: Festlicher Impuls zu Fronleichnam

Samstag, 13. Juni
um 17:30 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum 11. Jahreskreissonntag im Kirchhof in Kalchreuth
um 19:00 Uhr: Vorabendlicher Impuls zum 11. Jahreskreissonntag

Sonntag, 14. Juni um 09:30 Uhr: Sonntäglicher Impuls zum 11. Jahreskreissonntag

Zu Pfingsten erfolgt eine Bestandsaufnahme und die Überlegung, wie es weitergehen kann und soll. Nach Pfingsten kann sich also die Gottesdienstform ändern, so die Auflagen gelockert werden.

Auf eine telefonische Voranmeldung verzichten wir zunächst in der Hoffnung, dass die Zahl der Gottesdienstbesucher den vorgeschriebenen Rahmen nicht übersteigt, falls doch: Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie nicht mehr eingelassen werden können. Eine Mitfeier außen ist leider nicht erlaubt.

In St. Theresia wird eine sonntägliche Eucharistiefeier um 11:00 Uhr unter den bekannten Auflagen angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wer an ihr teilnehmen möchte, muss sich bis jeweils Freitagmittag im Pfarrbüro telefonisch anmelden (09131 / 52447). Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage von St. Theresia.

Wir freuen uns trotz aller Einschränkungen, dass wir uns wieder – wenn auch in kleinen Zahlen - in der Kirche versammeln und hoffentlich bald in gewohnter Weise auch wieder Eucharistie feiern können. Wir wollen aber alles tun, damit der Gottesdienst nicht zu einem Infektionsrisiko wird, deshalb haben wir zunächst die Form eines kurzen gottesdienstlichen Impulses gewählt.

Uttenreuth, 08.05.2020
Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung und Pfarrer