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Gottesdienste mit Eucharistiefeier ab Fronleichnam

offene Kirche
Datum:
Veröffentlicht: 8.6.20
Von:
Elisabeth Frank

Mit Schreiben vom 29.05.2020 hat uns der Generalvikar unseres Erzbistums davon in Kenntnis gesetzt, dass es aufgrund eines Gespräches am 28.05.20 zwischen Vertretern der Bayerischen Staatsregierung und Vertretern unserer Kirche Anpassungen der Vorgaben zur Kommunionausteilung gibt. Mit sofortiger Wirkung entfällt die Vorgabe, dass der Kommunionspender Handschuhe tragen oder die Kommunion mit Hilfe einer Zange ausgeteilt werden muss. Nun ist die Regelung so, dass der Kommunionspender sich vor der Austeilung die Hände desinfiziert und zur Kommunionausteilung den Mund-Nasenschutz anlegt.
Da mit dieser Vorgabe nun eine würdige Kommunionausteilung möglich ist, haben wir uns entschlossen in unserer Gemeinde beginnend mit Fronleichnam wieder Eucharistiefeiern durchzuführen.

Alle sonstigen Maßnahmen und Vorgaben zur Hygienevorsorge bleiben unverändert. Diese sind insbesondere:
1. Erkrankte oder Vorerkrankte können nicht am Gottesdienst teilnehmen, das betrifft „wer unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hat, wer infiziert ist oder unter Quarantäne gestellt ist oder in den letzten vierzehn Tagen vor dem jeweiligen Gottesdiensttermin Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatte.“
2. Für die Gottesdienste in der Kirche in Uttenreuth gilt die Begrenzung auf 35 Teilnehmer, für die Gottesdienste im Kirchhof in Kalchreuth gilt eine Begrenzung auf 50 Teilnehmer.
3. Während der Gottesdienste sowohl in Uttenreuth als auch in Kalchreuth ist das Tragen des Mund-Nasenschutzes für alle Teilnehmer verpflichtend. Zur Kommunionausteilung ist die Regelung so, dass der Kommunionempfänger mit angelegtem Mund-Nasenschutz die Kommunion in die ausgestreckte Hand gelegt bekommt, sich zurück zu seinem Platz begibt und dort den Mund-Nasenschutz kurz zur Seite schiebt und an seinem Platz in der Bank kommuniziert.
4. Das Singen während der Gottesdienste ist auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei darf auf keinen Fall der Mund-Nasenschutz abgelegt werden.
5. Zwischen den Teilnehmern ist in Uttenreuth ein Abstand von 2 m und in Kachreuth ein Abstand von 1,5 m uneingeschränkt einzuhalten. Der Unterschied begründet sich durch den Versammlungsort (Uttenreuth geschlossener Kirchenraum, Kalchreuth im Freien). Diese Regelung gilt während des Eintretens in die Kirche bzw. auf den Kirchhof, während des gesamten Gottesdienstes und während des Verlassens der Kirche bzw. des Kirchhofs.
6. Vor und nach dem Gottesdienst darf es auf dem Kirchplatz keine Gruppenbildung geben und es darf bis zum Verlassen des Kirchengeländes der Mund-Nasenschutz nicht abgelegt werden.

Mit der Wiederaufnahme der Eucharistiefeiern - auch unter Berücksichtigung der o.a. Vorgaben - gehen wir einen weiteren Schritt zurück zu unserer gewohnten Normalität. Sobald es weitere zentrale Anpassungen oder Lockerungen der Vorgaben geben wird, werden wir selbstverständlich unsere Gottesdienstgestaltung entsprechend anpassen.

Uttenreuth, 08.06.2020
Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung und Pfarrer