Hygieneregeln für Gottesdienste - Stand: 03.04.2022

Wir werden versuchen, die untenstehenden neuen Hygieneempfehlungen für die Gottesdienste in St. Kunigunde bis zum Palmsonntag umzusetzen. Wichtig ist jetzt vor allem die Eigenverantwortlichkeit der Gottesdienstbesucher.
Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022
Die Bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz. Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Feier der Gottesdienste in verantwortungsvoller Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzufahren. Alle bisher in diözesanen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. April 2022 weg. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen.
Masken
Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.
Höchstteilnehmerzahl
Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.
Ordnerdienst
Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren.
Teilnehmerkreis
An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
Friedensgruß
Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.
Kommunionspendung
Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung.
Weihwasser
An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.
Reinigen und Lüften
Es wird empfohlen, die Kirche nach dem Gottesdienst zu lüften. Die Reinigung der Bänke nach jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich. Liturgische Gefäße sind zu reinigen, aber nicht zu desinfizieren.
Kirchenmusik
Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und zu Gottesdienstbesuchern einhalten. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung.
Wallfahrten und Prozessionen
Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen.
Die bayerischen Generalvikare appellieren an alle Zelebranten, Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes-Feiern, weitere Mitwirkende in der Liturgie und alle Verantwortlichen in den Kirchenverwaltungen, diese bayernweiten Empfehlungen vor Ort umzusetzen und keine Sonderregelungen zu erlassen. Alle Gläubigen sollen auf der Basis dieser Empfehlungen in allen Kirchen den gleichen Zugang zu den Gottesdiensten haben.
Bamberg, den 1. April 2022
Georg Kestel, Generalvikar