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Hygienevorschriften für Gottesdienste - Stand 11.11.2021

offene Kirche
Datum:
Veröffentlicht: 11.11.21
Von:
Elisabeth Frank

Hygienevorschriften bei Gottesdiensten – Stand: 11.11.2021

Unter Berücksichtigung der Änderungen zur 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung haben wir die Maßnahmen und Vorgaben zur Hygienevorsorge für unsere Gemeinde wie folgt angepasst:

1. Erkrankte oder Vorerkrankte können nicht am Gottesdienst teilnehmen, das betrifft „wer unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hat, wer infiziert ist oder unter Quarantäne gestellt ist oder in den letzten vierzehn Tagen vor dem jeweiligen Gottesdiensttermin Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatte.“

2. An den Gottesdiensten in St. Kunigunde in Uttenreuth und in St. Andreas in Kalchreuth dürfen nur so viele Gottesdienstbesucher teilnehmen, dass stets der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Das sind für St. Kunigunde ca. 70 Personen. In Kalchreuth dürfen nur die gekennzeichneten Plätze genutzt werden.

3. Grundsätzlich besteht sowohl in Uttenreuth als auch in Kalchreuth die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 - Maske für alle Gottesdienstbesucher. Am Platz darf die Maske abgenommen werden mit Ausnahme beim Kommunionempfang. Beim Betreten der Kirche sind die Hände mit dem bereitgestellten Mittel zu desinfizieren. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

4. Zur Kommunionausteilung ist die Regelung so, dass die Kommunion entweder direkt zu den Gottesdienstbesuchern in die Bank gebracht wird oder der Kommunionempfänger mit FFP2 - Maske im Seitengang mit Abstand nach vorne geht, die Kommunion in die ausgestreckte Hand gelegt bekommt, zur Seite tritt und kommuniziert, und sich über den Mittelgang zurück zu seinem Platz begibt.

5. Beim Singen im Gottesdienst wird empfohlen eine FFP2 - Maske zu tragen.

6. Zwischen den Teilnehmern ist sowohl in Uttenreuth als auch in Kalchreuth während des Eintretens in die Kirche, während des gesamten Gottesdienstes und während des Verlassens der Kirche ein Mindestabstand von 1,5 m uneingeschränkt einzuhalten. Diese Abstandsregelung gilt nicht für Personen, die einem gemeinsamen Hausstand angehören. Zur Erleichterung des Abstandhaltens liegen in Uttenreuth auf den Bänken 1,5 m lange Abstandsstangen, bitte legen Sie diese zwischen sich und Ihren Sitznachbarn um so den notwendigen Abstand sicherstellen zu können. In Kalchreuth dürfen nur die gekennzeichneten Plätze genutzt werden.

7. Bei Gottesdiensten im Freien muss keine Maske getragen werden.

Sobald es weitere zentrale Anpassungen oder Lockerungen der Vorgaben geben wird, werden wir selbstverständlich unsere Gottesdienstgestaltung entsprechend anpassen.

Uttenreuth, 11.11.2021
Pfarrer Michael Schüpferling