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Kirchenverwaltungswahl 24. November 2024

Kirchenverwaltungswahl 2024
Datum:
Veröffentlicht: 26.9.24
Von:
Elisabeth Frank

Kirchenverwaltungswahlen 2024

Kirche verwalten – Zukunft gestalten. Unter diesem Motto finden in allen katholischen Kirchengemeinden Bayerns am 24. November 2024 die Kirchenverwaltungswahlen statt.

In St. Kunigunde können Sie im Konferenzraum von 09:00 – 16:00 Uhr  wählen. Auch Briefwahl kann zuvor im Pfarrbüro beantragt werden, bei plötzlicher Verhinderung auch noch bis zum Wahltag selbst. Die Amtszeit der neuen Kirchenverwaltungen beträgt 6 Jahre, sie beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2030.

Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung (KV) gehören v. a.

-        die gewissenhafte und sorgfältige Verwaltung des Vermögens,

-        die Sorge um die kirchlichen Gebäude und Grundstücke,

-        die räumliche und finanzielle Ermöglichung der pastoralen Arbeit,

-        die Bestellung des Personals für den kirchlichen Pfarrbetrieb bzw. der Kindertagesstätten.

Vieles geschieht in direkter Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen am Erzbischöflichen Ordinariat in Bamberg. Es versteht sich von selbst, mit dem anvertrauten Mandat sorgsam umzugehen und möglichst zum Wohle aller verantwortungsbewusst zu handeln. Die Sitzungen, die nicht öffentlich sind, finden je nach Bedarf etwa alle ein bis zwei Monate statt. Bei Abstimmungen und Beschlüssen zählt das demokratische Mehrheitsprinzip. Es gilt nach außen die Pflicht zur Verschwiegenheit von internen Angelegenheiten.

Wahlberechtigt sind

-        alle katholischen Pfarrangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind und

-        ihren ersten Wohnsitz in St. Kunigunde haben.

Das neue Gremium wählt bei seiner ersten Sitzung eine/n Kirchenpfleger/in. Diese/r kann aus den gewählten Mitgliedern genommen werden oder auch nachträglich hinzugerufen werden. Er/sie ist die Schnittstelle zwischen dem jeweiligen KV-Vorstand (= Hauptamtlicher aus dem Pastoralteam), dem leitenden Pfarrer, der Verwaltungsleitung und den Buchhaltungskräften im zentralen Pfarrbüro.

Ein wichtiges Thema wird in den kommenden Jahren das neue Gebäudekonzept sein. Stetig sinkende Mitgliederzahlen, deutlich weniger Einnahmen bei ständig steigenden Kosten, sowie ein zurückgehendes Pfarrleben lassen es nicht mehr zu, alle Gebäude in der bisherigen Weise zu nutzen, in Schuss zu halten oder überhaupt aufrecht zu erhalten. Das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg erstellt derzeit einen Leitfaden zur Orientierung, wie es in diesem Punkt weitergehen soll und muss.

Zuvor ist es aber wichtig, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich der Wahl stellen. Bitte überlegen Sie, ob Sie selbst kandidieren, oder wen Sie zur Wahl vorschlagen möchten.

Kandidieren kann, wer

-        Katholisch ist und mindestens 18 Jahre alt ist,

-        Den Hauptwohnsitz in der Pfarrei hat. (Kandidatur für eine andere Kirchenstiftung kann ggf. beantragt werden.)

Machen Sie bitte Werbung für die Wahl, auch bei denen, die sich nur sporadisch ihrer Kirchengemeinde verbunden fühlen. Unterstützen Sie so die wichtige Arbeit der Kirchenverwaltung, stärken Sie durch Ihre Stimme jene, die künftig diesem Gremium angehören werden. 

Scheuen Sie sich bitte nicht, den bisherigen KV-Mitgliedern z.B. nach den Sonntags-Gottesdiensten Ihre Fragen zu stellen, ebenso unserem Kirchenverwaltungsvorstand Pastoralreferent Petru Giurgi oder unserem Kirchenpfleger Peter Krause.

Last but not least:

Alle wichtigen Informationen

zur Wahl finden Sie auch im Internet unter:

www.kirchenverwaltungswahl-bamberg.de

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