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PGR Wahl 2022

Datum:
Veröffentlicht: 8.1.22
Von:
Elisabeth Frank

Wahl des Pfarrgemeinderates
St. Kunigunde Uttenreuth

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen

Wahltermin: 19./20. März 2022

 

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

persönliche Stimmenabgabe:
Am Samstag, den 19. März 2022 in der Zeit von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr und
18.15 Uhr bis 18.45 Uhr
im Wahllokal Gemeindehaus St. Andreas-Kirche Kalchreuth
19.30 Uhr bis 20.15 Uhr im Wahllokal Pfarrsaal St. Kunigunde Uttenreuth

Am Sonntag, den 20. März 2022 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Wahllokal Pfarrsaal St. Kunigunde Uttenreuth

• per Briefwahl:
Die Briefwahlunterlagen können ab 21. Februar 2022 über das Pfarrbüro beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 13. März 2022 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis 20. März 2022 16.00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Entsprechend der Satzung für die Laienräte des Erzbistums Bamberg hat der amtierende Pfarrgemeinderat darüber zu entscheiden, wie viele Personen in den kommenden Pfarrgemeinderat von der Pfarrgemeinde zu wählen sind.

Der noch amtierende Pfarrgemeinderat hat daher die Anzahl auf 8 Personen festgelegt.

Die Stimmabgabe ist nur mit den amtlichen Stimmzetteln möglich. Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Jeder Wahlberechtigte darf höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind, d.h. bis zu 8 Stimmen, wobei Häufeln ist nicht zulässig ist.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Alle, die aktiv am Gemeindeleben unserer Pfarrei teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab 17. Januar 2022 im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20. Februar 2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wahlvorschläge, die auch mehrere Namen umfassen können, kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 08. Februar 2022 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen. Wählbar sind alle wahlberechtigen Personen unserer Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, und diejenigen, die in unserer Pfarrei wählen dürfen. Die vorgeschlagene Person muss ein schriftliches Einverständnis zur Kandidatur abgeben.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 30. Januar 2022 bis zum 06. Februar 2022 im Pfarrbüro zur Überprüfung aus. Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder den Wahlausschussvorsitzenden Wolfhart Schmid (01578 2498172).

Uttenreuth, den 08. Januar 2022 gez. Wolfhart Schmid
Wahlausschussvorsitzender